Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse.
Seit 1.4.2024 bin ich in Wr. Neustadt und Wien Wahlarzt zusätzlich zur regelmäßigen Vertretungstätigkeit in der Kassenordination (Orthopädie Wiener Neustadt)
Beim Besuch der Wahlarztordination besteht Anspruch auf Kostenrückerstattung (dies gilt für Wien und Wr. Neustadt).
Wir übernehmen gerne für Sie die elektronische Einreichung bei Ihrer Krankenkasse (Wahlarztordination Wr. Neustadt).
Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes – nicht der bezahlten Summe). Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten sehr schwer durchschaubar.